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1. Kurzer Abriß der neuen Geographie - S. 99

1831 - Frankfurt am Main : Wilmans
Böhmen. 99 Lander und Staaten in Europa. I. Deutschland. Auf beiden Seiten des Rhein, der Weser, Elbe, Oder und Donau, von der Nord- und Ostsee südwärts bis znm Adria-Meer, zwischen 45 und 55 Br. — Oer Süden von den Alpen, die Mitte vom Ii. Enrop. Parallelgebirge durch- zogen, der Norden Flachland. Das Ganze in mehrere Staa- ten getheilt, deren suveräne Fürsten nebst 4 freien Stakten sich zu einem Bunde, dem iccutf&cn Bunde vereinigt haben. Der Zweck dieses Bundes ist, Erhaltung des Friedens und Beförderung allgemeiner Wohlfahrt. Oer Bundestag wird zu Frankfurt am Main gehalten. Staaten und Provinzen des Deutschen Bundes. i. Oestreichisch- Deutsche Länder. A. Das Königreich Böhmen. Auf beiden Seiten der Elbe und Moldau, welche hier ihre Duellen haben, umgeben vom Fichte!-, Erz-, Lausitzer-, Riesengebirge, den Sudeten, dem Mährischen Gebirge und Böhmerwald, zwischen 48 und 5i Br., fast 952 Qm., mit 3,738,000 E. Ein großes Thalland. Elbegebiet. Boden fruchtbar, reich an Mineralwasser, Metallen, besonders Sil- der und Zinn, auch Granaten rc., an Truthühnern und zah- men Vieh; hat aber Mangel an Salz. — Deutsche und Böhmen, Czechen (Tschechen), kathol. und evangel. Kirche. Manns, und Fabr., beso^erz Glashütten. — iö Kreise. Prag, an der Moldau, H^tst•, liefest., 4 Stunden Umfang, 108,000 Einw.; oberster Burggraf, Universität, Erzbi- schof; Fabr. Budweis, an der Moldau, die hier schiffbar wird, 7000 E. Pilsen, an der Berann, 9000 E.; Tuchmanuf., Handel. Barlsbad, an der Eger, zwischen hohen Bergen, 3000 E. warme Bäder. 7*

2. Geschichte des Mittelalters - S. 106

1861 - Freiburg : Herder
106 Geschichte des Mittelalters. Die norddeutsche Hansa. 8 317. Unter Karl Iv. erreichte dieser Städtebund seine höchste Macht. Die Zahl der verbundenen Städte, welche von Antwerpen bis Nowgorod zerstreut lagen, wechselte von 108 bis 64; sic waren in vier Quartiere getheilt mit dem gemeinschaftlichen Vorort Lübeck, das zugleich an der Spitze des wendischen Quartiers stand, wie Köln des westfälisch-niederländischen, Braunschweig des sächsischen, Dan- zig des preußischen. Die Bundesversammlung fand alle drei Jahre statt, die Quartierstädte übten unterdessen ein schiedsrichterliches Amt, während eigene Gerichte Fabrikation und Verkehr beaufsichtigten. Haupt- faktoreien waren in Brügge, London, Bergen und Nowgorod; England, Rußland und die skandinavischen Reiche standen ihrer Einfuhr offen, sie unterhielten aber auch mit Spanien und Portugal einen leb- haften Verkehr. § 318. In der Regel nahmen sich die Hanseaten keiner kriegfüh- renden Partei an, wenn ihr Handel nicht Schaden litt, als aber Wal- demar Iv. von Dänemark Wisby plünderte, bekriegten und vertrie- 1368. den sie ihn und erzwangen von Dänemark große Handelsvorrechte. Damals beherrschten sie das baltische Meer, aber ihr Bund war zu locker, daher schwand seine Macht in dem Maße, als sich England und die nordischen Reiche hoben. Im Jahr 1630 wurde der letzte Hansatag gehalten, und später blieben nur Lübeck, Hamburg und Bre- men in Verbindung. Der schwäbische Städtebuird. 8 319. Der rheinische Städtebund hatte nicht lange ge- dauert, dagegen schloßen 17 schwäbische Reichsstädte im Jahr 1376 einen Bund, als Karl Iv. die kaiserliche Gerichtsbarkeit und Steuer in drei Städten an den Grafen Eberhard von Württemberg ver- pfändete. Daraus entstand ein verwüstender Krieg, der mit abwech- selndem Glück geführt wurde, zuletzt jedoch zum Nachtheil der Städte endigte (s. 8 324). Der Landfrieden. 8 320. Die Machtlosigkeit des Kaisers, der seinem Ausspruche in der Regel nur bei Schwachen Gehorsam verschaffen konnte, so wie das unehrenhafte Walten Karls Iv. und seines Sohnes Wenzel veraulaßten auch Bündnisse unter den Adeligen und manchmal gab die grauenhafte Verwüstung des offenen Landes durch die fast immerwäh- renden Kriege und Fehden sowie die allgemeine Unsicherheit als Folge derselben Veranlassung zu einem sogenannten Landfrieden. So ver- einigten sich z. B. Herren und Städte 1382 zu Ehingen zu einem Landfrieden für die Lande zwischen den vier Wäldern: dem Böhmer- wald, dem Walde auf der Scharnitz, dem Wasgauer- und Thü- ringerwald. Man gelobte sich ein Jahr Friede zu halten, Angriffe gemeinschaftlich abzuwehren, Streitigkeiten aber durch die zuständigen Gerichte oder Schiedsgerichte ausgleichen zu lassen. In ähnlicher Weise bildete sich im nördlichen Deutschland der große westfälische 1387. Landfriede.

3. Geographie für die unteren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 103

1867 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
Europa. 103 3. Vom Klima ist schon in der Uebersicht (S. 23) die Rede gewesen. Der Winter ist lang und sehr be- ständig, der Sommer kurz, aber verhältnißmäßig sehr warm. In den nördlichen Theilen hat man viele Pelz« thiere und große Wälder, in der Mitte des Landes Wälder, Getreide, Flachs und Hanf, im südlichen Theil unermeßliche Heerden von Rind- vieh, Pferden und Schafen. Im Süden auch Wein und im Ural Metalle. 4. Die Zahl der Einwohner beträgt circa 62 Millionen. Unter den Völkerschaften des Reichs ist das ost-slavische der Russen und Kosacken das Hauptvolk. Polen und Westrußland wird vom w est-slavischen Volk der Polen bewohnt. Die russische Sprache ist über das ganze Reich ver- breitet, die polnische Sprache wird in Polen und Westrußland und die deutsche in den Ostseeprovin- zen gesprochen; in den höhere Ständen spricht man viel französisch. Die Bewohner des russischen Reichs sind zum größten Theil Christen. Darunter sind c. 3 Mill, Protestanten, 6 Mill. römische Katholiken (in Polen) und die übrigen bekennen sich zur griechi- schen Kirche. Die Staatsverfassung ist unumschränkt monarchisch. Die höheren Stände sind theilweise Wohl unterrichtet, das niedere Volk aber — bisher größtentheils Leibeigene — lebt in großer Unwissen- heit und Rohheit. Der vorzüglichste Erwerbszweig ist der Ackerbau. Außerdem Jagd und Fischerei im Norden. Vieh- zucht ist besonders in den südlichen Provinzen von großer Wichtigkeit. Einträglich ist ferner die Wald- wirthschaft sowie der Bergbau. Die Industrie ist unbedeutend, aber von großer Bedeutung sind Schifffahrt (überseeische und binnenländische) und Handel mit den reichen Producten des Landes (Rog-

4. Teil 2 - S. 166

1900 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Deutschland. Polnisch wird bei uns außer in Oberschlesien vorzugsweise in Posen und Westpreußen gesprochen, da diese Provinzen erst durch die Tei- lung des Königreichs Polen Gunter Preußen, Rußland und Österreich) ge- wonnen wurden. Dänisch redet man in N.-Schleswig, französisch im Sw. Deutsch-Lothringens und an der W.- Grenze des Elsaß. Ganz einheitlich ist Deutschland in Sprache und Sitte, staatlich und kirchlich nie gewesen. Dazu ist es viel zu mannigfaltig von der Natur aus- gestattet, viel zu sehr von Gebirgen durchsetzt, von gar zu mannigfaltigen Flußläufen in seinem Verkehr bestimmt. Nur an den Nord- und Ostsee- gestaden vermochte sich Seeschiffahrt und Seehandel zu entfalten. Nur in der N.-Hälfte des Mittelgebirgslandes (im rheinischen Schiefergebirge, in Sachsen und Schlesien) förderten in unserem Jahrhundert die im Boden lagernden Schätze von Steinkohlen und Erz die Industrie in belgischer und englischer Weise, verdichteten ähnlich wie in jenen westlichen Nachbar- staaten die Bevölkerung außerordentlich und schufen zahlreiche Großstädte. Süddeutschland blieb namentlich im Donau- und Maingebiet den alter- tümlichen Beschäftigungen mit Ackerbau und Viehzucht treuer (ähnlich wie das steinkohlen- und erzlose Binnenland unseres Nordostens); indessen, obgleich nicht mehr wie im Mittelalter die wichtigsten Welthandelsstraßen vom Mittelmeer über die Alpen nach Süddeutschland führen, ist dennoch auch hier durch regen Gewerbfleiß der Wert des Arbeitsgewinns von Feld, Garten und Weide erhöht worden, da somit die Zahl kaufkräftiger Ab- nehmer wuchs. Innerhalb Europas wird Deutschlands Handel und In- dustrie nur von England, sein Ernteertrag und Viehstand nur von Ruß- land übertroffen, der umfassende Ausbau seines Eisenbahnnetzes wie die Tüchtigkeit seines schlagfertigen Heeres aber von keinem andern Staat Europas erreicht. Bei aller Mannigfaltigkeit der einzelnen Teile Deutschlands wies doch seine wesentlich gleichartige Natur, die Blutsverwandtschaft seiner Bevölkerung, die Genieinsamkeit der geschichtlichen Schicksale auf seine staat- liche Vereinigung hin. Sie wurde 1871 in der Form des Bundes- staates gefunden, die jedem der geschichtlich gewordenen 26 Einzelstaaten des Bundes seine bisherige Verfassung ließ, soweit es die gleichartige Ord- nung und der notwendige Schutz des Ganzen zuließ. Einheit des Reiches und Selbständigkeit seiner Glieder wurde dadurch glücklich verbunden. Die Erfüllung wichtiger Staatsaufgaben ist der Bundesregierung überlassen, die in der Hand des deutschen Kaisers und des Bundesrats liegt unter konstitutioneller ^ Mitwirkung des Reichstags. Der Bundesrat besteht aus Vertretern der Regierung sämtlicher 26 Teilstaaten des Reichs, von denen einem jeden bei den Beratungen des Bundesrats mindestens eine Stimme zusteht (Preußen deren 17). In den vom deutschen Volk bestellten Reichs- tag dagegen wählen je 1 Ht. E. einen Abgeordneten. Der deutsche Kaiser hat das Recht, im Namen des Reichs Krieg zu erklären, Frieden zu schließen 1 Vergl. S 46

5. Teil 2 - S. 71

1900 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
§13. Österreich - Ungarn. 71 Graubünden, der größte, jedoch am spärlichsten bevölkerte O.- Kanton, ehemals eine eigene Eidgenossenschaft an den Rheinquellflüssen und im Engadin. Hst. Chur [für], nahe der Umbiegung des Rhein nach N. an der Straße zum Splügen, zum Bodensee und nach Zürich. Die Engadiner, denen ihr Hochthal zu wenig Ertrag liefert, wandern viel- fach'auf Zeit aus, besonders als Zuckerbäcker; die der Brust wohlthuende Höhenlust des Engadin zieht Lungenleidende aus weiter Ferne an; eine dieser Gesundheitsstätten ist das schön gelegene St. Moritz an einem der kleinen Seeen, welche der Inn gleich nach seinem Ursprung durchfließt. § 13. Österreich-Ungarn. Der Kaiserstaat Österreich-Ungarn besteht räumlich 1. aus einer Nw.-Hälfte, die zu Mitteleuropa gehört und bis 1866 mit den Staaten des heutigen Deutschen Reichs zusammen den „Deutschen Bund" (das damalige „Deutschland") bildete, 2. aus einer So.- Hälfte. Von letzterer gehört Jstrien und Dalmatien ebenso wie Galizien und sein so. Nebenland, die Bukowina, mit der Nw.-Hälfte zusammen als Kaisertum Österreich, das übrige ist das König- reich Ungarn. Die Nw.-Hälste wird vorwiegend von Deutschen bewohnt, dieso.- Hälfte vorwiegend von Slawen und Ungarn, einem mit den Finnen sprachlich verwandten Volk. Die Donau verknüpft beide Hälften. Österreich und Ungarn bilden eine Doppel Monarchie. Sie sind nicht allein (ähnlich wie Schweden und Norwegen) dadurch vereint, daß der Kaiser von Österreich stets zugleich König von Ungarn ist, sondern sie haben auch das Heer gemeinsam und die Vertretung im Ausland/ indessen jeder der beiden Staaten besitzt seine eigene Verfassung und Verwaltung. Österreich ist etwas kleiner, aber volkreicher als Ungarn. Der Doppelstaat Österreich-Ungarn übertrifft an Größe das Deutsche Reich beinahe um 100 T. qkm und ist mit mehr als 40 Mill. E. der dritte Staat Europas nach der Volkszahl. I. Die Nordwesthälfte. ^Ortler-Spitze 46l/2/1072. S.-Ende des Bodensees 47^/9^. Passau 481/2/131/2. Fichtelgebirge 50/12. O.-Ende des Königreichs Sachsen (beim N.- Zipfel Böhmens) 51/15. Oderbiegung gen Nw. 50/18'/^ Marchmündung 48v-/17. sn.-Ende des Golfs von Triest 453/4/1372.] 1. Die Alp enländer. Österreichs Alpenländer werden von den Ostalpen erfüllt. Diese streichen vorzugsweise wö., nehmen ostwärts an Höhe ab, an Gespaltenheit zu. Kein Gipfel erreicht mehr 4000 in, 1 durch Gesandte (auch Botschafter genannt) für Überwachung der politi- scheu Beziehungen des heimischen Staates mi't dem Ausland und durch Konsuln für Pflege der Handels- und Privatbeziehungen zwischen beiden.

6. Das Deutsche Reich, Kulturgeographie, Allgemeine Erdkunde - S. 58

1913 - Frankfurt a.M. [u.a.] : Kesselring
— 58 — den Bürgern auf 6 Jahre gewählt werden, haben über alle Gemeinde- angelegenheiten zu beraten, über die Ausgaben für die Verwaltung und über die Aufbringung von Gemeindesteuern zu beschließen. i) Geschichtliche Bedeutung. Frankfurt hat schon frühe zu den bedeutendsten Städten Deutschlands gezählt und in der deutschen Geschichte eine wichtige Rolle gespielt. Viele denkwürdige Gebäude und Denkmäler legen Zeugnis von seiner großen, reichen Vergangen- heit ab. In der alren Pfalz, die an der Stelle des jetzigen Saalhofes stand, haben einst die karolingischen Kaiser Hos gehalten. Im ehr- würdigen Dome ist so mancher deutsche Kaiser gekrönt worden. Im altertümlichen Kaisersaal des Römers haben die deutschen Fürsten oft beim festlichen Krönnngsmahl gesessen. Im Bundespalais hielt von 1815—1866 der deutsche Bundestag seine Sitzungen ab, und in der Paulskirche tagte 1848 das deutsche Parlament. Jin Hotel zum Schwan wurde 1871 der Friede mit Frankreich geschlossen. Goethe, Deutsch- lands größter Dichter, ist hier geboren. Durch die Einverleibung in den preußischen Staat im Jahre 1866 ist zwar die alte Reichsstadt- Herrlichkeit verloren gegangen; doch hat Frankfurt seitdem einen un- geahnten Aufschwung genommen und gehört heute zu den größten und schönsten Städten des Deutschen Reiches. 2. Westfalen. 42. Westfalen breitet sich in der Gestalt eines Dreiecks zwischen der mittleren Weser und dem Unterrhein aus. Es umfaßt den westlichen Teil des Weserberglandes, das Münsterland und das Sauer- fand. In den beiden ersteren Gebieten bilden Ackerbau und Viehzucht, in dem letzeren Berg- bau und Industrie die Haupt- erwerbsquellen der Bevölke- rung. Die Provinz besteht aus 3 Regierungsbezirken: Münster, Minden und Arns berg. Die Hauptstadt ist Münster im Münsterlande, 90g00 Einw. In dem großen Saale des Rat- Hauses wurde 1648 der West- fälische Friede geschlossen, An den Wänden hängen noch die Bilder der Gesandten, die die Verhandlungen führten. Im Süden der Münsterer Bucht liegt in äußerst fruchtbarer Umgebung Loest (sp. Söst). Andere größere Städte hat das Münsterland, da die Industrie hier fehlt, nicht auszuweisen. An der Weser, in der Nähe der Westfälischen Pforte, Abb. 36. Die Provinz Westfalen.

7. Das Deutsche Reich - S. 214

1912 - Leipzig : Wunderlich
f — 214 — v. Bevölkerung. Die Bevölkerung des Reiches besteht fast ausschließlich aus Deutscheu. Nur in den Grenzprovinzen wohnen Angehörige anderer Völkerstämme. (Franzosen, Dänen, Polen, Wenden.) Dem Glaubensbekenntnisse nach unterscheiden wir in Deutschland Protestanten, Katholiken und Juden. Der größte Teil der Protestanten wohnt in Norddeutschland, der größte Teil der Katholiken in Süddeutschland. vi. Verfassung und Verwaltung. 1. An der Spitze des Reiches steht der Kaiser. Er ist der oberste Befehlshaber über Heer und Flotte. Er ruft den Reichstag zusammen und entscheidet über Krieg und Frieden. 2. Mit dem Kaiser regiert der Bundesrat. Er besteht aus den Vertretern der deutschen Staaten. Jeder Staat sendet mindestens einen Vertreter zum Bundesrat. Preußen schickt 17, Sachsen nur 4 Abge- ordnete. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung mit. Den Vorsitz im Bundesrate führt der Reichskanzler. Er wird vom Kaiser ernannt. 3. Die Vertretung des Volkes bildet der Reichstag. Er besteht aus 397 Abgeordneten, die aller fünf Jahre vom Volke durch Stimm- zettel gewählt werden. Der Reichstag versammelt sich im Reichstags- gebände zu Berlin. Er wirkt bei der Reichsgesetzgebung mit und hat die Aufnahme neuer Anleihen und die Abschließnng von Handelsverträgen mit fremden Staaten zu genehmigen. 4. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat. Es umfaßt vier Königreiche, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürsten- tümer, drei Freie Städte und das Reichsland Elsaß-Lothringen. B. Die schematische Übersicht. Das Deutsche Kelch. I. Gestalt und Größe: Rechteck mit Aus- und Einbuchtungen. — 54^000 qkm und 65 Millionen Einwohner. M. Grenze»^? A. Natürliche: Ostsee, Köuigsau, Nordsee — Ardennen, Was- gau — Rhein, Bodensee, Alpen, Inn mit Salzach, Böhmer Wald, Fichtelgebirge, Erzgebirge, Elbsandsteingebirge, Lausitzer Gebirge, Riesengebirge, Glatzer Bergland, Mährisches Gesenke. B. Politische: Rußland, Österreich-Ungarn, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark.

8. Geographie für kaufmännische Fortbildungsschulen und verwandte Unterrichtsanstalten - S. 9

1905 - Dresden : Huhle
— 9 — § 9. Die Verfassung des Deutschen Weiches. An der Spitze des Deutschen Reiches, das ein Staatenbund ist, steht der jeweilige König von Preußen als Kaiser. Ihm steht es zu, das Reich völkerrechtlich zu vertreten und als oberster Kriegsherr im Namen desselben Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bünd- nisse und andere Verträge mit fremden Mächten einzugehen, die Gesetze zu verkündigen und über ihre Ausführung zu wachen, den alljährlich zusammentretenden Bundesrat und Reichstag — welches die gesetzgebenden Körperschaften des Reiches sind — zu berufen, zu vertagen und zu schließen und die Reichsbeamteu zu ernennen. Der Bundesrat besteht aus den Abgesandten der deutschen Bundesstaaten. Der Vorsitz im Bundesrat und die Leitung der Geschäfte desselben steht dem Reichskanzler zu, der vom Kaiser ernannt wird. Die Mitglieder des Reichstages, 397 an der Zahl, werden vom Volke erwählt. Der Bundesrat und der Reichstag halten ihre Sitzungen in Berlin ab. Das Deutsche Reich bildet ein Zoll- und ein Handelsgebiet mit gemeinschaftlicher Zollgrenze. Das deutsche Zollgebiet ist jedoch größer als das Deutsche Reich, da zu ihm auch das Großherzogtum Luxemburg und die österreichischen Gemeinden Jungholz und Mittel- berg gehören. Es schließt dagegen kleinere Gebiete, so beispiels- weise die Insel Helgoland, aus. Das ganze Deutsche Reich hat nur ein Handels- und Wechselrecht und eine Reichsbank. Auch ist das Postwesen bis auf Bayern und Württemberg einheitlich geregelt. Unter dem Schutze des Reiches stehen alle deutschen Handelsschiffe. Man erkennt sie an der gemeinschaftlichen Flagge, deren Farben schwarz-weiß-rot in Horizontalstreifen sind. Bodengestaltung. § 10. Jas deutsche Wergtand. 1. Vom Fichtelgebirge er- streckt sich in südwestlicher Richtung der Fränkische und der Schwäbische Jura. Nach Westen und Nordwesten ziehen der Franken- und Thüringerwald. An letzteren schließt sich westlich das Hessische Berg- land mit dem Hohen Rhön, dem Spessart und dem Vogelsgebirge. Alleinstehend erhebt sich aus dem Flachlande als Massengebirge der Harz mit dem Brocken, 1140 m. Westlich vom Harz liegen Solling und Teutoburgerwald. Nach Südosten erstrecken sich vom Fichtel- gebirge der Böhmerwald und sein Parallelgebirge, der Bayrische Wald, nach Nordosten dagegen das Sächsische Erzgebirge und die Sudeten, deren höchste Erhebung das Riesengebirge mit der Schnee- koppe, 1605 m, ist. 2: Bei den Gebirgszügen, die den Rhein begleiten, unterscheidet man das Oberrheinische Bergland und das Rheinische Schiefergebirge. Ersteres besteht aus zwei parallelen Gebirgszügen, die die Ober- rheinische Tiefebene einschließen. Im Süden liegen einander gegen- über der Schwarzwald ^Feldberg 1493 m) und der Wasgenwald

9. Ein Lese- und Lehrbuch für obere Klassen der Volksschulen - S. 225

1852 - Werl : Stein
225 20. Der preußische Staat, aus den vorgenannten 8 Provinzen, den Fürstenthümern Neufchatel und Hohenzvllern bestehend, enthält 5116 stlm. und über 16 Mill. E., unter denen beinahe 10 Mill. evangelisch sind. Er besteht aus zwei größern, ungleichen Theilen, dem östlichen und westlichen, und wird von Han- nover, Braunschweig, Mecklenburg, Ostsee, Rußland, Polen, östreichischen Ländern, Lachsen, sächsischen Fürstenthümern, Churhessen, Waldeck, Großherzogthum Hessen, Nassau, Baiern, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlanden ein- geschlossen. Der östliche Theil bildet eine weite wellenförmige Ebene, die in Süden an das Riesengebirge und den Thürin- ger Wald, in Westen an den Harz stößt. Die Hauptströme sind Memsl, Pregel, Weichsel, Oder und Elbe. Der westliche Theil ist meistens gebirgig, nur im Norden eben. Weser und Rhein sind die Haupströme. — Das Klima ist gemäßigt und dem Psianzenwuchs zuträglich, der Boden im Ganzen fruchtbar. Die vorzüglichsten Erzeugnisse des Landes sind Getreide, Wein, Flachs, Hanf, Eisen, Blei, Salz, Siem- kohlen und Fische. Die Gewerbe sind hauptsächlich in Leinwand-, Wollen-, Baumwollen-, Seiden-, Leder-, Mes- sing-, Eisen- und Stahlwaaren. Haupthandelsorte sind Berlin, Magdeburg, Frankfurt, Breslau, Erfurt, Köln, Aachen und die Seestädte Königsberg, Danzig und Stettin. 21. Die Verwaltung des Staates und die Rechtspflege. Jede der 8 Provinzen des Staates hat einen Ober- präsidenten über sich. Diese stehen unter dem Staatsmi- nisterium zu Berlin, welches zerfällt in das Justiz-, Kriegs-, Finanz-Mlnisterium, der geistlichen-, Unterrichts- und Me- dicinalangelegenheiten, des Innern, der auswärtigen An- gelegenheiten, und des königlichen Hauses. Die höchste berathende Behörde ist aber der Staatsrath, welcher aus den königlichen Prinzen, den Ministern und den wirklichen geheimen Staatsräthen gebildet wird. An der Spitze des Staates steht der König als Monarch. Sollen Gesetze gegeben oder abgeändert, in der Verwaltung neue Ein- richtungen getroffen werden, so werden die Entwürfe dar, über dem Staatsrathe zur Berathung vorgelegt, der König 10**

10. Schulgeographie nach natürlichen Landschaftsgebieten - S. 2

1909 - Langensalza : Greßler
— 2 — dem Kaiser, dem Bundesrate und dem Reichstage. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen desselben Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Ber- träge mit anderen Staaten einzugehen. Zur Kriegserklärung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der Kaiser hat auch den Bundesrat und den Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen, Als oberster Reichsbeamter steht ihm der Reichskanzler zur Seite. 4. Das Klima Deutschlands ist mit Ausnahme des Süd- randes ein ziemlich gleichmäßiges. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8—10° C. Die natürlichen Landschaften Deutschlands. Das Deutsche Reich zeigt in seiner Bodengestaltung eine große Verschiedenheit. Im N. dehnen sich zwei große Meere aus: die Nord- und Ostsee. Den N. bedeckt die Norddeutsche Tiefebene. Die Elbe zerlegt dieselbe in das Ost- und West- deutsche Tiefland. Der nördliche und südliche Höhenrücken des Ostdeutschen Tieflandes umgeben eiue Tieflandsmulde. Die Gebirgszüge zwischen der Norddeutschen Tiefebene und dem Maine bildet die Mitteldeutsche Gebirgsschwelle. Zu beiden Seiten des Rheines dehnt sich das Rheinische Schiefe rgebirge aus, dem die Münster Bucht, die Nieder rheinische Tiefebene und die Ravens- berger Mulde vorgelagert sind. An das Rheinische Schiefer- gebirge lehnt sich nach (). die Hessische Senke mit dem Hessischen und Wesergebirge an. In Süddeutschland dehnt sich die Oberrheinische Tiefebene aus. Daran lehnt sich nach (). das Schwäbisch-Fränkische Stufen- l a n d. Südöstlich davon erhebt sich die Bayrische Hochebene. I. Die deutschen (Deere. 1. Die Nordsee. Die Nordsee, ein Meeresarm des Atlantischen Ozeans, liegt zwischen Deutschland, Dänemark, Norwegen, England, Belgien
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